ZOLLLAGER
Ein Zolllager ist ein Warenlager zur unversteuerten und unverzollten Zwischenlagerung von Waren. Diese speziellen Warenlager werden vom Zollamt genehmigt und überwacht.
Wir bieten:
- Zollverwaltungsdienste für bürokratische Aktivitäten;
- die Möglichkeit zur zeitlich unbegrenzten Lagerung in Zollgebieten mit Gemeinschaftswaren;
- die Möglichkeit der Einlagerung bei aufschiebendem Wirtschaftssystem in Zollgebieten mit nicht Gemeinschaftswaren und unterliegen daher nicht dem Zoll (zum Vorteil unserer Kunden).