Vorauszahlung der MwST

VORAUSZAHLUNG DER MWST

Die Mehrwertsteuer-Vorauszahlung vereinfacht Ihre Umsatzsteuerpflicht bei der Einfuhr oder dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gütern:

Wir bieten:

  • die Möglichkeit zur Durchführung bestimmter Vorgänge ohne Entrichtung der Mehrwertsteuer (comma 4 - art. 50/bis D.L. 33/1993);
  • die Mehrwertsteuer auf einfachste Weise bei der Entnahme von Waren aus dem Lager abzuwickeln (comma 6 art. 50/bis D.L. 33/1993).
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