VORAUSZAHLUNG DER MWST
Die Mehrwertsteuer-Vorauszahlung vereinfacht Ihre Umsatzsteuerpflicht bei der Einfuhr oder dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gütern:
Wir bieten:
- die Möglichkeit zur Durchführung bestimmter Vorgänge ohne Entrichtung der Mehrwertsteuer (comma 4 - art. 50/bis D.L. 33/1993);
- die Mehrwertsteuer auf einfachste Weise bei der Entnahme von Waren aus dem Lager abzuwickeln (comma 6 art. 50/bis D.L. 33/1993).